Zusammenfassung: Das Schweizer Bundesamt für Gesundheit hat am 13. Oktober 2026 über Empfehlungen für Grippe, Covid-19 und RSV informiert. Die Grippe-Empfehlungen bleiben wie im Vorjahr, jene für Covid-19 und RSV wurden angepasst. Die nationalen Impfwochen finden vom 2. bis 7. und vom 23. bis 28. November 2026 statt; welche Impfung sinnvoll ist, hängt vom individuellen Risiko und der ärztlichen Beratung ab.

Was das Bundesamt am 13. Oktober mitgeteilt hat

Die Schweiz bereitet sich auf die Wintersaison mit häufigeren Atemwegsinfektionen vor. Das Bundesamt für Gesundheit informierte am 13. Oktober 2026 über die aktuellen Empfehlungen zu Influenza, Covid-19 und dem Respiratorischen Synzytial-Virus, kurz RSV. Nach der Mitteilung bleiben die Empfehlungen zur Grippe gegenüber der vergangenen Saison unverändert, während es bei Covid-19 und RSV Anpassungen gibt. Das ist keine Aufforderung, dass jede Person in jedem Alter drei Impfungen erhalten sollte. Es geht vor allem darum, Menschen mit erhöhtem Risiko für schwere Krankheitsverläufe gezielt zu schützen. Einwohnerinnen und Einwohner in Zürich, Bern, Basel, Luzern und anderen Kantonen sollten deshalb die eigene gesundheitliche Situation mit den offiziellen Empfehlungen abgleichen. Individuelle Fragen gehören in eine ärztliche oder pharmazeutische Beratung, nicht in eine pauschale Internetanweisung.

Wann wird die Grippeimpfung besonders empfohlen?

Das BAG nennt insbesondere Menschen ab 65 Jahren, Schwangere, Personen mit bestimmten chronischen Erkrankungen und frühgeborene Kinder in einem definierten Alter als Gruppen, die von schweren Grippeverläufen bedroht sein können. Die Behörde empfiehlt, die Grippeimpfung ab Mitte Oktober und vor Beginn der Grippewelle zu planen. Nach den gewöhnlichen saisonalen Beobachtungen wird die Welle in der Schweiz häufig zwischen Mitte Dezember und Mitte März erwartet. Ein genauer Beginn lässt sich jedoch nicht für jeden Winter voraussagen. Wer unsicher ist, sollte nachfragen, ob eine Empfehlung für die persönliche Situation gilt und welcher Impfstoff verfügbar und geeignet ist. Menschen mit akuten Beschwerden oder besonderen Vorerkrankungen brauchen gegebenenfalls eine individuelle Beurteilung, statt eine Entscheidung allein anhand einer Altersgrenze zu treffen.

Was sich bei der Covid-19-Empfehlung geändert hat

Laut BAG zählen unter anderem Personen ab 65 Jahren und Menschen mit bestimmten Grunderkrankungen oder Trisomie 21 zu den Gruppen mit erhöhtem Risiko. Auch Schwangere mit bestimmten Grunderkrankungen können unter die aktuelle Empfehlung fallen. Für Schwangere ohne Grunderkrankung gibt es im Herbst 2026 dagegen neu keine allgemeine Covid-19-Impfempfehlung mehr. Diese Änderung ist besonders wichtig, weil ältere Ratgeber unterschiedliche Formulierungen enthalten können. Sie bedeutet nicht, dass eine individuelle ärztliche Beurteilung für Schwangere mit besonderen Risiken überflüssig wäre. Das BAG sieht den Impfzeitraum für die bezeichneten Risikogruppen bereits ab September vor. Entscheidend sind die aktuelle Fachinformation, frühere Impfungen und der Gesundheitszustand, nicht eine vereinfachte Behauptung, dass Covid-19 inzwischen für alle Menschen risikolos sei.

RSV: Schutz für Säuglinge und ältere Menschen

Bei Neugeborenen und Säuglingen kann RSV schwere Atemwegserkrankungen verursachen. Das BAG beschreibt für den ersten Winter grundsätzlich zwei mögliche Schutzwege: eine Impfung während der Schwangerschaft oder eine Immunisierung des Kindes nach der Geburt. Welche Option gewählt werden sollte, ist eine Frage der individuellen Voraussetzungen, des vorgesehenen Zeitfensters und der Beratung durch qualifizierte Fachpersonen. Für ältere Erwachsene empfiehlt die Behörde weiterhin einen RSV-Schutz ab 75 Jahren sowie für bestimmte Personen ab 65 Jahren mit Grunderkrankungen. Neu gilt die Empfehlung bei schweren Grunderkrankungen und besonders hohem Risiko auch bereits ab 18 Jahren. Diese Regel ist keine allgemeine Impfpflicht und keine generelle Empfehlung für alle Erwachsenen ab 18. Die präzisen medizinischen Voraussetzungen müssen anhand der aktuellen Richtlinien geprüft werden.

Wann finden die nationalen Impfwochen statt?

Die Schweiz plant in diesem Jahr zwei nationale Impfwochen: vom 2. bis 7. November und vom 23. bis 28. November 2026. Teilnehmende Arztpraxen und Impfapotheken bieten in diesen Zeiträumen Beratung und Impfangebote an. Das Ziel besteht darin, den Zugang zu Empfehlungen und gegebenenfalls zur Impfung zu vereinfachen. Daraus folgt nicht, dass jede Apotheke alle drei Impfungen ohne Voranmeldung oder ohne Prüfung anbieten kann. Die konkrete Leistung kann von der Berechtigung, vorhandenen Impfstoffen, der Qualifikation des Personals und den geltenden Regeln abhängen. Wer einen Besuch plant, sollte den Anbieter vorher kontaktieren und nach Termin, Impfstoff, Kostenübernahme und eigenen Voraussetzungen fragen. Die zentrale offizielle Plattform impfen-schweiz.ch bietet Informationen, die bei einer fundierten persönlichen Entscheidung helfen.

Was bedeuten gemeldete Lieferverzögerungen bei Grippeimpfstoffen?

Das BAG weist darauf hin, dass es bei einem Teil der Grippeimpfstoffe in der Schweiz und in weiteren europäischen Ländern in dieser Saison Lieferverzögerungen gibt. Zugleich erklärt die Behörde, dass nach aktuellem Stand alle Menschen, die sich impfen lassen möchten, dies noch vor Beginn der Grippewelle tun können. Beides gehört zusammen: Nicht jeder Impfstoff ist jederzeit an jedem Ort verfügbar, doch die offizielle Aussage deutet nicht auf eine allgemeine Unmöglichkeit der Vorsorge hin. Ein sinnvoller Schritt ist, sich bei der Arztpraxis oder Apotheke nach einer geeigneten Alternative oder einem freien Termin zu erkundigen. Betroffene sollten nicht aus Angst vor Lieferproblemen eigenmächtig medizinische Verfahren wechseln oder Impfstoffe aus unbekannten Internetquellen bestellen.

Sind diese Impfungen ein Ersatz für andere Schutzmassnahmen?

Eine Impfung ist ein Baustein der Prävention, ersetzt aber nicht in jeder Situation die Rücksichtnahme auf andere. Gute Belüftung, Händehygiene und der vorsichtige Umgang mit Atemwegssymptomen können im Winter zusätzlich relevant sein, insbesondere wenn Menschen mit erhöhtem Komplikationsrisiko betreut werden. Die Entscheidung über die konkrete Immunisierung sollte Nutzen, mögliche Gegenanzeigen, Vorerkrankungen und das Alter berücksichtigen. Für Menschen mit schweren Symptomen oder einer raschen Verschlechterung ist medizinische Abklärung erforderlich. Die öffentliche Meldung dient der Orientierung über die Saison und die Empfehlungen, nicht einer Diagnose individueller Beschwerden. Ebenso lässt sich aus den Meldungen keine garantiert ausbleibende Infektion für geimpfte Personen ableiten. Eine sachliche Gesundheitsberichterstattung benennt den erwarteten Schutz und seine Grenzen.

Was ist bestätigt und wo braucht es persönliche Beratung?

Bestätigt am 13. Oktober sind die unveränderte Grippe-Empfehlung, die Anpassungen bei Covid-19 und RSV, die Zielgruppen und die beiden nationalen Impfwochen im November. Bestätigt ist auch, dass ein Teil der Grippeimpfstoffe verzögert geliefert wird, bei gleichzeitig positivem Ausblick auf die Versorgung vor der üblichen Grippewelle. Nicht aus der allgemeinen Medienmitteilung ableitbar sind eine persönliche Impfentscheidung, eine Garantie der Kostenübernahme oder ein einheitlicher Termin für jede Praxis. Auf impfen-schweiz.ch stehen die aktuellen Informationen für Bevölkerung und Fachpersonen. Wer einer Risikogruppe angehört oder gesundheitliche Besonderheiten hat, sollte eine individuell geeignete Beratung nutzen, bevor er die medizinischen Empfehlungen in die Praxis umsetzt.