Verbraucherrechte und Einkaufen Digitaler Kassenbon seit Oktober: Warum Sie in Österreich weiterhin einen Papierbeleg verlangen dürfen
Seit 1. Oktober 2026 können österreichische Unternehmen elektronisch signierte Kassenbons einfacher per E-Mail, App oder lesbarer Anzeige bereitstellen. Laut Finanzministerium können Kunden weiterhin einen Papierbeleg verlangen, sogar nachträglich bis Geschäftsschluss am Tag des Einkaufs, wenn der Vorgang eindeutig zugeordnet werden kann. Die Reform verpflichtet Kunden nicht dazu, persönliche Daten für einen digitalen Beleg preiszugeben.